Was, wenn ich am Wochenende kurzfristig einen
Pass benötige?
Grundsätzlich ist für die Ausstellung von Pässen die Kommune zuständig, an der sich Ihr Hauptwohnort befindet.
Das Bundesministerium des Inneren rät grundsätzlich, immer rechtzeitig einen neuen Ausweis/Pass zu beantragen. Es wird daher empfohlen, dass bereits zum Zeitpunkt der Reiseplanung in ein passpflichtiges Land der Pass beantragt werden sollte.
Der Antrag kann zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Musterstadt erfolgen (montags und donnerstags ohne Termin, an den übrigen Tagen bitte über unsere Online-Terminvereinbarung oder telefonisch einen Termin buchen).
Ist keine rechtzeitige Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses oder Personalausweises durch eine Passbehörde vor Reiseantritt zu erwarten, kann die Bundespolizei ausnahmsweise einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen.
Die Ausstellung von Dokumenten durch die Kommune außerhalb deren Öffnungszeiten ist nicht vorgesehen.
Im Zweifelsfall erreichen Sie die Hotline der Bundespolizei unter: 0800 – 688 8000
Bundespolizei Flughafen München | Bundespolizeiinspektion München |
Nordallee 2 | Denisstraße 1 |
85356 München-Flughafen | 80335 München |
Telefon: 089 97307-0 | Telefon: 089 515550-0 |