Seit 1. Januar 2024: Kinderreisepass abgeschafft
Viele Familien kennen und nutzen ihn – den Kinderreisepass. Er konnte bis Ende 2023 für Kinder unter 12 Jahren beantragt werden. Seit 1. Januar 2024 dürfen keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden: denn das Dokument hat keinen Speicherchip, auf dem zum Beispiel die Fingerabdrücke hinterlegt sind. Das führt bei Reisen außerhalb der EU, etwa in die USA, zu Schwierigkeiten.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum gültig. Wer keinen gültigen Kinderreisepass mehr hat, muss seit 1. Januar 2024 einen regulären Reisepass oder Personalausweis für den Nachwuchs beantragen. Beide Reisedokumente sind für Kinder sechs Jahre lang gültig, jährliche Verlängerungen entfallen somit künftig.
Bitte beachten Sie: Das Gesichtsbild insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern kann sich innerhalb von sechs Jahren so stark verändern, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Reisepass bzw. Personalausweis teilweise schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist – dadurch wird der Ausweis vorzeitig ungültig. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument zu beantragen.
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument. Auskunft über das jeweils benötigte Reisedokument für Ihre Reise geben die Reise- und Sicherheitshinweise auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Die Stadt Musterstadt bittet Sie, die neue Sachlage bei der Reiseplanung zu berücksichtigen.
Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums des Innern und für Heimatschutz:
Liebe Eltern, wir bitten Sie zu kontrollieren, ob Ihre Kinder ein gültiges Ausweisdokument haben oder ob dieses 2024 abläuft. In Musterstadt besitzen aktuell knapp 300 Kinder kein Ausweisdokument.
Die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses umfasst einen Zeitraum von ca. zwei bis vier Wochen. Wir empfehlen daher, rechtzeitig ein neues Ausweisdokument zu beantragen.
Bei der Beantragung sind neben dem persönlichen Erscheinen Ihres Kindes folgende Unterlagen erforderlich:
- bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis bzw. Reisepass
- je Dokument ein 1 Lichtbild (Größe 35x45 mm) neueren Datums nach den neuesten Lichtbildanforderungen für Reisepässe und Personalausweise (biometrisch)
- Falls Ihr Kind noch keinen Personalausweis oder Reisepass besitzt, ist zusätzlich eine Abstammungsurkunde (Geburtsurkunde) nötig.
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