Zeit für den Heckenrückschnitt
Der Frühling steht vor der Tür und noch bis Ende Februar ist die geeignete Zeit, über den Zaun ragende Hecken und Sträucher zurückzuschneiden. Generell ist mit fortschreitender warmer Witterung vor geplanten Schnittmaßnahmen eine entsprechende Kontrolle auf brütende oder mit der Aufzucht von Jungen beschäftigte Vögel durchzuführen.
Bereits bei Neuanpflanzungen von Hecken sind – neben einem ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze – regelmäßige Rückschnittmaßnahmen notwendig, um die Anpflanzung auch über Jahre hinweg auf Grundstücksgrenze zu halten, um einen späteren Schnitt in den Bestand der Hecke zu vermeiden. Aber auch für Bestandshecken bittet die Stadtverwaltung Musterstadt alle Grundstücksbesitzer, rechtzeitig ihre in den öffentlichen Verkehrsbereich ragenden Hecken, Sträucher und Bäume bis mindestens zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden.
Bitte berücksichtigen Sie dabei die Sicherstellung
- der vollen Gehwegbreite für Fußgänger und radelnde Kinder damit sich Fußgänger begegnen können
- der Parkmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge,
- der Fahrbahnränder zur Sicherstellung der Durchfahrt für größere Fahrzeuge wie Müllabfuhr und Rettungsdienste,
- der Sicht an Straßeneinmündungen und Kreuzungen und
- einer guten Sicht auf Verkehrszeichen und Beleuchtung.
Über Gehwegen und Geh- und Radwegen ist das Lichtraumprofil auf einer Höhe von 2,5 m, über Fahrbahnen auf einer Höhe von 4,5 m sowie sämtliche Verkehrszeichen von jeglichem Bewuchs freizuhalten. Bedenken Sie bitte, dass nasses oder schneebedecktes Laub auch weiter nach unten hängt und prüfen Sie auch, ob die Wirkung von Straßenlaternen durch den Bewuchs beeinträchtigt ist.
Als ‚Lichtraumprofil‘ wird eine definierte Umgrenzungslinie bezeichnet, die meist für die senkrechte Querebene eines Geh- oder Fahrwegs bestimmt wird:
Wir bedanken uns sehr herzlich für Ihre Unterstützung.